Aktuell gilt bei uns auf dem Hof:
Stand 01.12.2021:
• Unter freiem Himmel muss im Regelfall keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
• Wir als Inhaber können eine Maskenpflicht auch für die Parkplätze/Verkaufsflächen anordnen. Daher bitten wir Sie beim betreten des Hofgeländes eine Maske zu tragen, die Sie auf dem Feld aber gerne wieder abnehmen dürfen.
Bitte halten Sie mindestens den Abstand von 1,5 Meter zu anderen Kunden ein.
• Die Anwendung der 2G- oder 3G-Regel ist hierbei nicht vorgesehen.
Leider können wir auch in diesem unsere geschmückte Scheune nicht für Sie öffnen und ihnen keinen Kinderpunsch und Glühwein anbieten.